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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Feuertec GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

  2. Der Gegenstand des Vertrages umfasst den Verkauf von Brandschutzequipment (insb. Feuerlöscher), die Montage/Installation sowie die wiederkehrende Wartung und die Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten.
     

§ 2 Vertragsschluss & Laufzeiten

  1. Ein Vertrag über die Stellung eines Brandschutzbeauftragten hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.

  2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

  3. Einzelaufträge (Montage/Verkauf) gelten mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung als angenommen.
     

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Termin freier Zugang zu allen relevanten Brandschutzeinrichtungen gewährt wird.

  2. Aktuelle Bestandspläne und relevante technische Dokumentationen sind dem Auftragnehmer unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

  3. Scheitert ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, niemand vor Ort), wird eine Anfahrtspauschale sowie der entstandene Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
     

§ 4 Abnahme & Gefahrenübergang

  1. Bei Montage- und Wartungsleistungen gilt die Leistung als abgenommen, sobald das Prüfprotokoll bzw. der Wartungsbericht an den Auftraggeber übergeben wurde (physisch oder digital).

  2. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe des Protokolls, schriftlich anzuzeigen.
     

§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten (z. B. Erstausstattungen) Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
     

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware (z. B. Feuerlöscher, Melder, Beschilderung) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
     

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Bei sonstigen Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  3. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers begrenzt.

  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die durch fehlerhafte bauseitige Unterlagen oder durch Unterlassung empfohlener Instandsetzungen seitens des Auftraggebers entstehen.
     

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

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